Telefon: 056 555 84 77

green grass field with trees and mountains in the distance
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Hörgeräte-Kostenübernahme der Sozialversicherung

  • Hörgerät - alle 5 Jahre

    einseitig: CHF 630.-
 beidseitig: CHF 1’237.50

  • Batterien

    - -

  • Reparatur

    - -

  • Hörgerät - alle 6 Jahre

    einseitig: CHF 840.-
 beidseitig: CHF 1’650.-

  • Batterien - pro Jahr

    einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-

  • Reparatur

    ohne Elekronikschäden: CHF 130.- mit Elekronikschäden: CHF 200.-

nach TarifvertragMV/SUVA

  • Hörgerät - alle 6 Jahre

    einseitig: Standard 1’397.75, Komplex 2’016.05 beidseitig: Standard 2’183.60, Komplex 3’212.75

  • Batterien - pro Jahr

    einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-

  • Reparatur

    wird nach Aufwand vergütet

Gesamthörverlust ≥ 20 %

IV

Gesamthörverlust ≥ 35 %

AHV

Abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten für Ihr Hörgerät übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung.

Voraussetzungen

AHV:

  • Ärztlich bestätigtes Hörproblem

  • Altersrente oder Ergänzungsleistungen oder Rentenalter erreicht

  • HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 35 % auf beiden Ohren

  • Anspruch: alle 5 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)

IV:

  • Ärztlich bestätigtes Hörproblem

  • Vor Rentenalter oder IV-Bezug wegen Hörverlust

  • HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 20 % auf beiden Ohren

  • Anspruch: alle 6 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)

Wir stehen Ihnen für Fragen und Beratungen rund um Hörtests und Hörgeräte gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage!

Hörberatung Limmattal

Unsere Öffnungszeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00

13:00 - 17: 30

Dienstag 09:00 - 12:00

13:00 - 17: 30

Mittwoch 09:00 - 12:00

13:00 - 17: 30

Freitag 09:00 - 12:00

13:00 - 17: 30

Montag und Samstag: Termine nach individueller Vereinbarung.