Telefon: 056 555 84 77
Hörgeräte-Kostenübernahme der Sozialversicherung
Hörgerät - alle 5 Jahre
einseitig: CHF 630.- beidseitig: CHF 1’237.50
Batterien
- -
Reparatur
- -
Hörgerät - alle 6 Jahre
einseitig: CHF 840.- beidseitig: CHF 1’650.-
Batterien - pro Jahr
einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur
ohne Elekronikschäden: CHF 130.- mit Elekronikschäden: CHF 200.-
nach TarifvertragMV/SUVA
Hörgerät - alle 6 Jahre
einseitig: Standard 1’397.75, Komplex 2’016.05 beidseitig: Standard 2’183.60, Komplex 3’212.75
Batterien - pro Jahr
einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur
wird nach Aufwand vergütet
Gesamthörverlust ≥ 20 %
IV
Gesamthörverlust ≥ 35 %
AHV
Abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten für Ihr Hörgerät übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung.


Voraussetzungen
AHV:
Ärztlich bestätigtes Hörproblem
Altersrente oder Ergänzungsleistungen oder Rentenalter erreicht
HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 35 % auf beiden Ohren
Anspruch: alle 5 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)
IV:
Ärztlich bestätigtes Hörproblem
Vor Rentenalter oder IV-Bezug wegen Hörverlust
HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 20 % auf beiden Ohren
Anspruch: alle 6 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)
Wir stehen Ihnen für Fragen und Beratungen rund um Hörtests und Hörgeräte gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage!


Hörberatung Limmattal
Landstrasse 118, 5430 Wettingen
Unsere Öffnungszeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17: 30
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17: 30
Mittwoch 09:00 - 12:00
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Freitag 09:00 - 12:00
13:00 - 17: 30
