green grass field with trees and mountains in the distance
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Hörgeräte-Kostenübernahme durch IV und AHV

  • Hörgerät - alle 5 Jahre

    einseitig: CHF 630.-
 beidseitig: CHF 1’237.50

  • Batterien

    - -

  • Reparatur

    - -

  • Hörgerät - alle 6 Jahre

    einseitig: CHF 840.-
 beidseitig: CHF 1’650.-

  • Batterien - pro Jahr

    einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-

  • Reparatur

    ohne Elektronikschäden: CHF 130.- mit Elektronikschäden: CHF 200.-

nach Tarifvertrag MV/SUVA

  • Hörgerät - alle 6 Jahre

    einseitig: Standard 1’397.75, Komplex 2’016.05 beidseitig: Standard 2’183.60, Komplex 3’212.75

  • Batterien - pro Jahr

    einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-

  • Reparatur

    wird nach Aufwand vergütet

Gesamthörverlust ≥ 20 %

IV

Gesamthörverlust ≥ 35 %

AHV

Abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten für Ihr Hörgerät übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung.

Voraussetzungen

AHV:

  • Ärztlich bestätigtes Hörproblem

  • Altersrente oder Ergänzungsleistungen oder Rentenalter erreicht

  • HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 35 % auf beiden Ohren

  • Anspruch: alle 5 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)

IV:

  • Ärztlich bestätigtes Hörproblem

  • Vor Rentenalter oder IV-Bezug wegen Hörverlust

  • HNO-Expertise: Hörverlust ≥ 20 % auf beiden Ohren

  • Anspruch: alle 6 Jahre (ausser bei wesentlicher Änderung des Hörvermögens)

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Ob Hörtest, Hörgeräteberatung, Gehörschutz oder Service – senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.